SCHRäGER BEGRIFF, EINFACH ERKLäRT: WAS IST EIN VIBRATIONSKONTO?

Unsere Welt steckt voller merkwürdiger Begriffe, die wir noch nie gehört haben. Manche klingen so absurd, dass sofort unsere Phantasie angeregt wird. Einen solchen Begriff haben wir heute für Sie: Was ist eigentlich ein Vibrationskonto? Während vielen Menschen dieser Begriff etwas sagen dürfte, weil sie selbst ein Vibrationskonto haben, schauen andere wie das redensartliche Schwein ins Uhrwerk. Was hat es damit auf sich – was ist ein Vibrationskonto und wofür braucht man es?

Es gibt in unserem Alltag nicht nur viele seltsame Begriffe und Wortschöpfungen, sondern auch viel Bürokratie – und in Europa scheinen einfach die absurdesten Dinge gesetzlich geregelt zu sein. Aus dem Bereich der schrägen Regelungen kommt auch das Vibrationskonto.  Bei diesem besonderen Konto handelt es sich um eine Einrichtung aus dem Bereich Arbeitsschutz – eine wichtige Vorgabe für viele Menschen, die auf Baustellen arbeiten.

Denn: Es gibt eine Arbeitsschutz-Richtlinie zu Vibrationen, wie sie etwa von großen Maschinen wie Presslufthämmern oder Bohrern ausgelöst werden. Die Richtlinie soll Arbeitnehmer vor den starken Erschütterungen besser schützen. Denn: Wie auch Kälte können die Erschütterungen die sogenannte „Weißfingerkrankheit“ auslösen, auch als „Leichenfingerkrankheit“ bekannt. Dabei werden die Finger aufgrund äußerer Einflüsse, wozu beispielsweise auch Kälte gehört, schlechter durchblutet.

Betriebe, in denen mit solchen Maschinen gearbeitet wird, müssen also ein Vibrationskonto für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anlegen. Dort werden Messdaten festgehalten, damit genau erfasst ist, wie stark und wie lange die Mitarbeiter den Vibrationen ausgesetzt sind. Das Vibrationskonto wird geregelt in der „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)“.

Dort wird auch zwischen Hand-Arm-Vibration und Ganzkörpervibration unterschieden. Für die Stärken der Vibrationen zur Erfassung auf dem Vibrationskonto gibt es verschiedene Berechnungsgrundlagen. Bei der Hand-Arm-Vibration heißt es in der Verordnung beispielsweise: „Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition gegenüber Hand-Arm-Vibrationen erfolgt nach dem Stand der Technik anhand der Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden normierten Tagesexpositionswertes A(8); dieser wird ausgedrückt als die Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen a (tief) hwx, a (tief) hwy, a (tief) hwz.“ ■

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